Rezensionsverfahren bei wissenschaftlichen Beiträgen in „Colloquia Germanica Stetinensia”
Beteiligung an redaktionellen Entscheidungen: Die Bewertung der eingereichten Beiträge von unabhängigen Gutachtern hilft dem Redaktionsteams bei redaktionellen Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung des Beitrags, soll aber zugleich den Autoren helfen, ihr Manuskript zu verbessern. Wenn der Gutachter zu dem zu bewertenden Manuskript kritische Bemerkungen hat, soll er erwägen, ob sich der Beitrag trotzdem zur Veröffentlichung eignet, und wenn dies der Fall ist, was und wie an dem Beitrag zu korrigieren bzw. zu ergänzen wäre. Er kann dann auch einen erneuten Einblick in das vom Autor bereits korrigierte Manuskript verlangen oder – falls seine Anmerkungen von geringerer Bedeutung sind – die endgültige Bewertung dem Redakteur überlassen.
Kompetenz und Einhalten von Terminen: Wenn der Gutachter sich nicht zuständig fühlt, das ihm zur Bewertung zugeschickte Manuskript kompetent zu bewerten, oder bereits weiß, dass er außerstande ist, sein Gutachten termingerecht anzufertigen, soll er den zuständigen Redakteur darüber informieren und eventuell auf die Annahme des Textes zur Bewertung verzichten.
Vertraulichkeit: Das gesamte Manuskript, das der Gutachter zur Bewertung erhalten hat, muss als vertrauliches Dokument behandelt werden und ist nicht für persönliche Zwecke zu verwenden. Es darf nicht anderen Personen vorgezeigt oder mit ihnen besprochen werden, außer Personen, die dafür von der Redaktion befugt wurden.
Identifizierung von Quellen: Die Gutachter sollen relevante veröffentlichte Werke identifizieren, die von den Autoren nicht erwähnt wurden. Alle signifikanten Ähnlichkeiten oder Überlagerungen zwischen dem zu bewertenden Manuskript und anderen veröffentlichten Dokumenten sind der Redaktion mitzuteilen.
Objektivitätsstandards: Die Bewertung soll möglichst objektiv sein und mit geeigneten Argumenten klar zum Ausdruck gebracht werden. Wissenschaftliche Beiträge werden vertraulich und anonym begutachtet (double-blind review process). Grundsätzlich müssen Gutachter und Autoren andere wissenschaftliche Institutionen vertreten, wenn aber der Gutachter trotzdem die Identität des Autors kennt und meint, dass ein Interessenkonflikt besteht, soll er die Redaktion darüber benachrichtigen. Die Gutachter müssen potenzielle Interessenkonflikte offenlegen, insbesondere in Bezug auf:
Zu diesem Zweck sind die Gutachter gebeten, die auf der Website der Zeitschrift COLLOQUIA GERMANICA STETINENSIA im Menü „Rezensionsverfahren“ zugängliche Erklärung des Rezensenten auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben.
Transparenz des Rezensionsverfahrens: Die aktuelle Liste der Rezensenten wird in jeder Ausgabe und auf der Website der Zeitschrift veröffentlicht, die Namen der Gutachter einzelner Beiträge werden jedoch nicht bekanntgegeben. Die Regeln für die Begutachtung der Beiträge und das Rezensionsformular sind auf der Website der Zeitschrift COLLOQUIA GERMANICA STETINENSIA im Menü „Rezensionsverfahren“ allgemein zugänglich. Die Rezensionen sind schriftlich und bilden die Grundlage für die Annahme des Beitrags zum Druck beziehungsweise für dessen Ablehnung. In strittigen Fällen wird die endgültige Entscheidung über die Annahme des Beitrags zur Veröffentlichung von dem Redaktionsteam und zuständigen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift getroffen.
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