Die übersandten Artikel können weder früher in irgendwelcher Form veröffentlicht noch zur Publikation bei irgendwelcher anderen Redaktion abgegeben werden. Die übersandten Texte werden durch die Redaktion beurteilt und für den Druck qualifiziert. Jeder Artikel wird durch zwei Rezensenten beurteilt. Die Autoren und Rezensenten kennen ihre Identitäten nicht. Die Kriterien der Beurteilung sowie die Liste der unterstützenden Rezensenten können der Internetseite entnommen werden. Der Autor wird dann über Annahme oder Ablehnung des Textes sowie über Hinweise bezüglich der Vornahme von notwendigen Korrekturen benachrichtigt. Nach der Beendigung der Redaktionsarbeiten erhält der Autor den Text zur Genehmigung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, den Artikel auf der Internetseite der „Studia Koszalińsko-Kołobrzeskie” anzubringen. Die Redaktion führt zeitliche Einschränkungen für die Veröffentlichung der rezensierten Bücher ein. Die polnischsprachigen Bücher können nicht älter als 2 Jahre als das Jahr der Ausgabe der „Studia Koszalińsko-Kołobrzeskie” sein. Fremdsprachige Bücher können dagegen nicht älter als 4 Jahre sein.
Rezensierungskriterien der wissenschaftlichen Artikel
Die Rezensenten wenden folgende Kriterien bei der Beurteilung des Artikels an:
1. Übereinstimmung des Titels mit dem Inhalt
2. Übereinstimmung der Zusammenfassung und der Schlüsselworte des Artikels mit seinem Inhalt
3. Sachlicher Wert der Arbeit
4. Richtige Erfassung der Struktur der Arbeit
5. Korrektheit der angewandten wissenschaftlichen Terminologie
6. Richtige Formulierung der Schlussfolgerungen
7. Korrektheit der angeführten Literatur
8. Druckreife des Artikels
Das Muster der Rezension kann der Anlage entnommen werden: (skk_formularz_recenzji.doc).
Rezensierungsverfahren
1. Dem Rezensierungsverfahren unterliegen alle durch die Autoren zugesandten Artikeln.
2. Die Rezension ist zweistufig.
3. Der Wissenschaftsrat zusammen mit den wissenschaftlichen Redakteuren verifizieren die Artikel in der ersten Etappe des Rezensierungsverfahrens.
4. Die qualifizierten Texte – vorläufig bearbeitet – werden dann an Rezensenten, Spezialisten in dem jeweiligen Bereich – gerichtet.
5. Die Rezensenten sind keine Mitglieder der Redaktion der „Studia Koszalińsko-Kołobrzeskie”.
Die Rezensenten kennen den Namen und die Affiliation des Autors des Artikels nicht, und dem Autor des Artikels sind die Namen der Rezensenten nicht bekannt („double-blind review process”). Die Rezensenten überreichen in einer Zeit, die nicht länger als 3 Monate ist, dem Hauptredakteur die sachlich entwickelten Meinungen, und diese Meinungen werden durch den Hauptredakteur dem Autor übersandt. Die Rezensionen haben die Schriftform und werden mit der ausdrücklichen Schlussfolgerung in bezug auf Bedingungen der Veröffentlichung des Artikels beziehungsweise mit der ausdrücklichen und entsprechend begründeten Schlussfolgerung über seine Ablehung abgeschlossen. Wenn die Rezensenten einen Text zum Druck bedingt zulassen, das heißt, wenn sie dem Autor entsprechende Änderungen (Korrekturen) empfehlen, dann muss der Autor über ihren Vorschlag in einer Zeit Stellung nehmen, die nicht länger als 2 Monate ist.
Die Gutachter kennen weder den Namen noch die Zugehörigkeit des Autors des Artikels, und der Autor des Artikels kennt weder die Namen noch die Zugehörigkeit der Gutachter („double-blind review process“). Die Gutachter übermitteln dem Chefredakteur innerhalb von maximal drei Monaten ihre ausführlichen Stellungnahmen, die der Chefredakteur an den Autor weiterleitet. Die Gutachten liegen in schriftlicher Form vor und enden mit einer eindeutigen Schlussfolgerung hinsichtlich der Bedingungen für die Veröffentlichung des Artikels oder einer eindeutigen und entsprechend begründeten Schlussfolgerung hinsichtlich seiner Ablehnung. Wenn die Gutachter den Text unter bestimmten Bedingungen zur Veröffentlichung zulassen, d. h. wenn sie dem Autor entsprechende Änderungen (Korrekturen) empfehlen, muss der Autor innerhalb von maximal zwei Monaten auf ihre Vorschläge reagieren.
Der zur Begutachtung vorgelegte wissenschaftliche Text ist ein vertrauliches Dokument, was bedeutet, dass der Gutachter ihn nicht an andere Personen weitergeben darf, mit Ausnahme der vom Herausgeber autorisierten Personen. Darüber hinaus darf der Gutachter keine Begutachtung des Artikels vornehmen, wenn zwischen ihm und dem Autor ein Interessenkonflikt besteht, der sich aus der Zusammenarbeit oder anderen gegenseitigen Beziehungen ergibt. Er darf den Text, für den eine Entscheidung über die Nichtveröffentlichung getroffen wurde, auch nicht ohne Zustimmung des Autors verwenden.
Committee of Publication Ethics (COPE) skk_cope_eng.pdf